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Grundsätze der Leistungsbewertung


Zeugnisnoten

Die Zeugnisnoten setzen sich aus

  • der mündlichen Mitarbeit im Unterricht (50 %) - gilt nicht für Textverarbeitung und Fonotypie -,

  • den schriftlichen Leistungsnachweisen (verbindliche Klassenarbeiten, freiwillige Tests, Hausaufgaben, Referate, Heftführung)

  • sowie dem Arbeits- und Sozialverhalten im Unterricht zusammen.

Bei Fehlzeiten von mehr als 30 % werden die mündlichen Leistungen in der Regel mit der Note „unentschuldigt (6)“ bewertet.

Anzahl der Klassenarbeiten (pro Halbjahr)

Fach- bzw. Lerngebiet Anzahl der verbindlichen Klassenarbeiten Anzahl der
freiwilligen Tests
Hausaufgaben, Referate und Heftabgabe
Textformulierung 1 - 2 keine bei Bedarf
Textverarbeitung
(Tastaturschulung)
3
(jeweils theoretisch und praktisch)
bis zu 3
(praktisch)
bei Bedarf
Textverarbeitung inkl. Briefgestaltung
(MS-Word)
2 bis zu 3
Fonotypie 1 - 2 bei Bedarf
Bürowirtschaft 1 - 2
(multiple-choice-Aufgaben)
keine verbindlich
Büroorganisation bei Bedarf
Praxisorganisation
Datenverarbeitung 1
(multiple-choice-Aufgaben)
keine

Bewertung der Klassenarbeiten

Bürowirtschaft, Büroorganisation, Praxisorganisation, Datenverarbeitung

IHK-Regelung, d. h.

bis 92 % = Note 1 bis 50 % = Note 4
bis 81 % = Note 2 bis 30 % = Note 5
bis 67 % = Note 3 darunter = Note 6

 

Tastaturschulung
Programmierte Unterweisung mit fiellascript®

theoretischer Teil praktischer Teil (bei 9 und 12 Zeilen)
IHK-Regelung (mit PC und Lernsoftware,
 ohne Korrekturmöglichkeit)
(mit PC und MS-Word,
 mit Korrekturmöglichkeit)
bis 92 % = Note 1 0 Fehler = Note 1 0 Fehler = Note 1
bis 81 % = Note 2 1 - 2 Fehler = Note 2 1 Fehler = Note 2
bis 67 % = Note 3 3 - 4 Fehler = Note 3 2 Fehler = Note 3
bis 50 % = Note 4 5 - 6 Fehler = Note 4 3 Fehler = Note 4
bis 30 % = Note 5 7 - 8 Fehler = Note 5 4 Fehler = Note 5
darunter = Note 6 darüber = Note 6 darüber = Note 6

 

Tastaturschulung
Programmierte Unterweisung mit fiellascript®

praktischer Teil (bei 18 Zeilen)

(mit PC und Lernsoftware,
ohne Korrekturmöglichkeit)

(mit PC und MS-Word,
mit Korrekturmöglichkeit)

0 Fehler = Note 1

0 Fehler = Note 1

1 - 2 Fehler = Note 2 1 Fehler = Note 2
3 - 5 Fehler = Note 3 2 - 3 Fehler = Note 3
6 - 8 Fehler = Note 4 4 - 5 Fehler = Note 4
9 - 11 Fehler = Note 5 6 - 7 Fehler = Note 5
darüber = Note 6 darüber = Note 6

 

Textformulierung
(einfache Briefe nach formloser Vorlage)

ohne PC oder mit PC und Korrekturmöglichkeit

0 Fehler = Note 1

1 - 2 Fehler = Note 2

3 - 5 Fehler = Note 3

6 - 8 Fehler = Note 4
9 - 11 Fehler = Note 5
darüber = Note 6

 

Textverarbeitung (10-Minuten-Abschriften)
(mit PC und Korrekturmöglichkeit)
bis 0,060 % = Note 1
bis 0,160 % = Note 2
bis 0,260 % = Note 3
bis 0,360 % = Note 4
bis 0,460 % = Note 5
darüber = Note 6

Der Fehlerprozentsatz errechnet sich aus folgender Formel:
Fehlerzahl x 100 : Anschläge

 

Textverarbeitung (10-Minuten-Autorenkorrektur)

bis einschl.
... Korrekturen

Note 1
bis ... Fehler

Note 2
bis ... Fehler

Note 3
bis ... Fehler

Note 4
bis ... Fehler

Note 5
bis ... Fehler

Note 6
bis ... Fehler

20

0

1

2

3 - 4

5 - 6

darüber

40

0

1 - 2

3

4 - 5

6 - 7

darüber

60

0

1 - 2

3 - 4

5 - 6

7 - 8

darüber

80

0 - 1

2 - 3

4 - 5

6 - 7

8 - 9

darüber

100

0 - 2

3 - 4

5 - 6

7 - 8

9 - 10

darüber

weniger als 20 Korrekturen = Note 6

 

Textverarbeitung
Komplexe Aufgaben (z. B. Gestaltungsaufgaben): Bewertung je nach Umfang und Aufgabenstellung

 

Textverarbeitung (Briefgestaltung)
einfache Briefe, nach formloser Vorlage
(mit PC und Korrekturmöglichkeit)
0 Fehler = Note 1
1 - 2 Fehler = Note 2
3 - 5 Fehler = Note 3
6 - 8 Fehler = Note 4
9 - 11 Fehler = Note 5
darüber = Note 6

 

Fonotypie
Schreiben einfacher und komplexer Diktate nach Band unter Berücksichtigung der Diktierregeln nach DIN 5009:
Bewertung je nach Umfang und Aufgabenstellung

Bei Übertragung von Briefen gilt die Bewertung für Briefgestaltung
(siehe oben).

Versäumter Unterrichtsstoff und versäumte Hausaufgaben

Die selbstständige Nacharbeit des versäumten Unterrichtsstoffes ist in jedem Fall die Pflicht der Schülerinnen und Schüler bzw. der Auszubildenden. Hausaufgaben nach Fehlzeiten sind spätestens am ersten Tag der Teilnahme am Unterricht selbstständig zu erfragen und nachzuholen. Wegen Fehlzeiten nicht bearbeitete Hausaufgaben gelten als schuldhaft nicht bearbeitet.

Versäumte Leistungsnachweise

Versäumt ein(e) Schüler(in) bzw. ein(e) Auszubildende(r) einen angekündigten schriftlichen Leistungsnachweis, so ist innerhalb von drei Tagen nach dem Termin des Leistungsnachweises eine ärztliche Schul- bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Ein bloßer Sprechstundenbesuch reicht nicht aus! Liegt eine solche Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig vor, wird der Leistungsnachweis grundsätzlich mit der Note „ungenügend (6)" bewertet.

Grundsätzlich kann die nachträgliche Anfertigung des Leistungsnachweises jederzeit ab dem ersten Tag nach Ablauf der Schul- bzw. Arbeitsunfähigkeit, d. h. zum nächstmöglichen Unterrichtstag, während der allgemeinen Unterrichtszeit erfolgen. Ein Anspruch auf nachträgliche Anfertigung eines Leistungsnachweises besteht jedoch nicht.

Regelungen zur Wiederholung einer Klassenarbeit

Nach § 27 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses ist eine Klassenarbeit zu wiederholen, wenn mehr als die Hälfte mit den Noten mangelhaft, ungenügend oder der entsprechenden Punktzahl bewertet würde.

Bei mehr als einem Drittel der abgelieferten Arbeiten (d. h. Nachschreibearbeiten wegen Fehlens werden nicht mitgezählt) kann der Schulleiter über die Wertung der Klassenarbeit nach Rücksprache mit dem Fachlehrer befinden.

Quelle: KSM-Rundschreiben