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Klassenfahrten


Grundsätzliches

Studienfahrten sind wichtige und bedeutsame Veranstaltungen im Bildungsauftrag der Schule. Sie ergänzen den Unterricht in notwendiger und sinnvoller Weise. Studienfahrten und Unterrichtsgänge sind unter dem Aspekt der Öffnung der Schule in der Regel besonderer Ausdruck der Verbindung von Theorie und Praxis. Sie bieten Gelegenheit, Unterrichtsgegenstände anschaulich und erlebbar zu machen. Sie bieten vielfältige Chancen erfahrungsgebundenen Lernens, die der Schulalltag angesichts seines Simulationscharakters im Korsett des 45-Minuten-Taktes nur schwer offenbart.

Eintägige Studienfahrten werden üblicherweise von einer Lehrkraft betreut und durchgeführt. In Ausnahmefällen, z. B. im Falle besonderen Betreuungsbedarfs, kann es notwendig sein, dass zwei Lehrkräfte die Lerngruppe begleiten bzw. ein(e) volljährige(r) Schüler(in) als Hilfskraft eingesetzt wird.

Mehrtägige Studienfahrten werden i. d. R. durch zwei Lehrkräfte betreut. In Einzelfällen kann ein(e) volljährige(r) Schüler(in) als Hilfskraft eingesetzt werden.

Studienfahrten haben einen berufsbezogenen, musisch-kulturellen oder sportlichen Schwerpunkt. Das schließt i. d. R. Fahrten in Freizeitparks u. Ä. aus. Bei mehrtägigen Veranstaltungen muss an jedem Tag ein Programmpunkt mit berufsbezogenem bzw. musisch-kulturellem oder sportlichem Schwerpunkt durchgeführt werden.

Für Berufsschulklassen in Teilzeitform gilt: Sofern eine Veranstaltung drei bis vier Tage dauert, gilt der Berufsschulunterricht für zwei Wochen als abgegolten. Dauert eine Veranstaltung fünf Tage, gilt der Berufsschulunterricht für drei Wochen als abgegolten. Die Dauer des abgegoltenen Unterrichts schließt dabei die Veranstaltungsdauer ein.

Beschlussverfahren und Durchführung

Für die Durchführung der Studienfahrt ist ein Beschluss der Klasse in geheimer Abstimmung erforderlich. Der zustimmende Mehrheitsbeschluss wird protokolliert.

Schriftliche Teilnahmeerklärungen der Schüler(innen) bzw. der gesetzlichen Vertreter werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingeholt, d. h. unmittelbar nach dem Beschluss, damit die Fahrt genehmigt werden kann.

Unmittelbar danach wird mit der Schulleitung geklärt, ob die Veranstaltung genehmigungsfähig ist (vorläufiges Programm erforderlich). Der Antrag wird über die Abteilungsleitung eingereicht.

Vertragsverpflichtungen dürfen Lehrkräfte erst eingehen, wenn zuvor die schriftlichen Zustimmungen der Eltern bzw. die erforderlichen Erklärungen und die Genehmigung erteilt worden sind.

Studienfahrten sind so zu planen, dass niemand aus finanziellen Gründen ausgeschlossen wird, d. h. die Finanzen können i. d. R. nicht als Grund für eine Nicht-Teilnahme akzeptiert werden. Ein längerfristiges Ansparen wird empfohlen!

Eine Studienfahrt ist so zu organisieren (Ziel, Kosten), dass alle Schüler(innen) teilnehmen können. Grundsätzlich ist eine Nichtteilnahme schriftlich zu begründen. Als akzeptierte Gründe kommen z. B. in Betracht: körperliche Gebrechen, Kinderbetreuung. Die dargestellten Einzelfälle werden mit der Abteilungsleitung erörtert. Im Konfliktfall entscheidet die Schulleitung.

Das Geld für die Studienfahrt soll vor Beginn der Fahrt eingesammelt werden. Fehlen Schüler(innen), z. B. weil sie kurzfristig krank geworden sind, erhalten sie nur den Betrag zurückgezahlt, der tatsächlich nicht aufgebraucht werden muss (also z. B. Eintrittsgeld, nicht aber anteilige Fahrkosten bei Busfahrten). Den Schüler(inne)n ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung nahe zu legen.

Wer von einer Studienfahrt befreit ist, wird dem Unterricht einer anderen geeigneten Klasse zugeordnet.

Quelle: KSM-Merkblatt über Schulwanderungen, Studienfahrten und Schüleraustausch auf der Grundlage des entsprechenden Erlasses vom 15.09.2003


Regelungen für die von mir zu unterrichtenden Klassen

Grundsätzlich können folgende Klassenfahrten durchgeführt werden:

  • 1 Tagesfahrt pro Schulhalbjahr bzw.
  • 1 zweitägige Fahrt im Schuljahr bzw.
  • 1 fünf- oder mehrtägige Fahrt in der Ausbildungszeit (d. h. in drei Jahren)

Als Fahrtziele biete ich (auch im Rahmen der Schulprogrammarbeit) an:

Tagesfahrt im Rahmen des Text- und Datenverarbeitungsunterrichts (Termin: Anfang bzw. Mitte Dezember) zum
Heinz-Nixdorf-Museums-Forum nach Paderborn
Tagesfahrt im Rahmen des Lehrgangs „Strafrecht“ (Termin: Mai/Juni) zur
Justizvollzugsanstalt nach Schwalmstadt oder alternativ JVA Gießen oder JVA Frankfurt-Preungesheim (Frauenhaftanstalt)
Tagesfahrt zum
Museum für Kommunikation nach Frankfurt oder zum
Kriminalmuseum im Polizeipräsidium Frankfurt
Tagesfahrt zum
Zweiten Deutschen Fernsehen nach Mainz
Tagesfahrt zum
Hessischen Landtag nach Wiesbaden
5-tägige Studienfahrt nach
Berlin
8-tägige Studienfahrt nach
Malta